Noch bis zum 25. August 2017 können Bürgerinnen und Bürger, Lärmschutzvereinigungen, Kommunen sowie weitere Einrichtungen die von Schienenlärm betroffen sind, ihre Lärmsituation bewerten.
Um schädliche Auswirkungen und Belästigungen der Bevölkerung durch Umgebungslärm zu verhindern, vorzubeugen und sogar zu verringern, gibt es eine EU-Umgebungslärmrichtlinie. Dazu werden die Lärmschwerpunkte durch eine umfassende, strategische Lärmkartierung ermittelt.
Auf Grundlage dieser Lärmkarten werden unter aktiver Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufgestellt. Die Umgebungslärmrichtlinie ging mit einer Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in deutsches Recht über.
Der Lärmaktionsplan vom Eisenbahn-Bundesamt wird bis Mitte des Jahres 2018 in folgenden Schritten erstellt:
Der Plan soll dann aller 5 Jahre aktualisiert und weitergeführt werden.
Bisher gibt es schon über 12.000 Beteilgungen. Nutzen auch Sie Ihre Chance und Informieren Sie die Bahn über Ihre Lärmsituation.